Die folgenden Paketverpackungen würden mit Sperrgut
nachberechnet werden:
Der Paketaufkleber ist NICHT auf der größten Seite des Paketes aufgeklebt worden / das Paket ist unförmig / ein Maß ist über 120x60x60 cm / Rollenform / Sendungen bei denen Teile der Verpackung abstehen / Sendungen die instabil oder uneben sind / mehrere Pakete zusammen geschnürt / Säcke oder Taschen / Verpackung aus Metall, Kunststoff, Holz, Stoff, Folien / Sendungen mit Gummibändern oder Umreifung / alle nicht vollständig verpackten Gegenstände /

UPS

Zusätzliche Kosten wegen der Handhabung: Pakete, die nicht den 'UPS-Verpackungsrichtlinien' entsprechen (also nicht bandfähig oder nicht stapelbar sind), wie z.B.

  • Pakete mit einem tatsächlichen Gewicht über 32 kg
  • Pakete mit einer Länge über 120 cm.
  • zweitlängste Seite über 76 cm (das Gurtmaß von 300 cm darf nicht überschritten werden)
  • zylindrischen Behältern wie zum Beispiel Eimer oder Reifen, die nicht vollständig in einer Verpackung aus Wellpappe eingeschlossen sind
  • Waren in einer Metall- oder Holzverpackung

Für Pakete, die der zusätzlichen Handhabung unterliegen, wird ein Zuschlag von 19,90 Euro berechnet. Große Pakete: Gurtmaß über 300cm, jedoch unter der maximalen UPS Abmessung von 400 cm. Große Pakete unterliegen einem kostenpflichtigen Mindestgewicht von 40 kg oder Pakete über 120 cm oder mit der zweitlängsten Seite über 75 cm alle diese werden mit einem Zuschlag von 79,90 Euro berechnet. Übergrößenzuschlag: Pakete, die schwerer sind als 70 kg, oder länger sind als 270 cm oder das Gurtmaß von 400 cm überschreiten sind nicht systemkonform und werden vom Fahrer in der Regel direkt verweigert. Werden die Pakete dennoch befördert, fällt ein Zuschlag in Höhe von 239,-- Euro an.